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Videography by Sergin Tanin
Edenkobenerstr. 5

50739 Köln


Telefon: 0174/ 455 0001
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle des Fotografen/Videografen erstellten Fotos/Videos
    2. Es gilt ausschließlich die zum Zeitpunkt der Bestellung/Buchung gegebene Fassung
    3. Sie gelten als vereinbart mit Abschuss des Buchungsvertrags, falls der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen
    4. Die AGB gelten im Rahmen des laufenden Arbeitsverhältnisses, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden

 

  1. Verträge
    1. Der Vertrag ist gültig sobald eine Anzahlung getätigt wurde
    2. Bei Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die AGB automatisch

 

  1. Urheberrecht
    1. Alle vom Fotografen/Videografen erstellen Fotos/Videos sind nur für den privaten Gebrauch bestimmt
    2. Veröffentlichung des Materials ist nur unter sichtbarer Nennung des Fotografen/Videografen erlaubt, bei Nutzung für Werbezwecke, Veröffentlichung unter falschem Namen oder bei unerlaubter Veröffentlichung durch Drittanbieter ist der Fotograf/Videograf berechtigt Schadenersatz in Höhe von 50% des Honorars einzufordern
    3. Bei Veröffentlichung des Materials dürfen keinerlei Nachbearbeitungen, Änderungen, Zusammenschnitte oder sonstiges durch den Kunden vorgenommen werden
    4. Dem Fotografen/Videografen wird eine Präsentation der Best-of-Momente des erstellten Materials, vor potentiellen Kunden oder anderen Geschäftspartnern erlaubt. Er darf das erstellte Material uneingeschränkt für Werbezwecke, Internetpräsentationen, Fotowettbewerbe und ähnliches nutzen. Sollte der Kunde mit dieser Nutzung nicht einverstanden sein, so kann er dem ausdrücklich und schriftlich widersprechen, aber keinen Schadensersatz fordern. Der Auftraggeber spricht dem Fotografen/Videografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei

 

  1. Termine
    1. Terminvereinbarungen sind für den Kunden sowie den Fotografen/Videografen verbindlich, sollte der Fotograf/Videograf unverschuldet, durch beispielsweise Krankheit oder Todesfälle innerhalb der Familie verhindert sein, ist er nicht verpflichtet Ersatz zu organisieren, wird sich diesbezüglich aber bestmöglich informieren und dem Kunden Vorschläge machen (Preise eines anderen Fotografen/Videografen können von den bereits vereinbarten Preisen abweichen). Die vorher durch den Kunden getätigte Anzahlung wird komplett rückerstattet
    2. Sollte der Termin nach Vertragsabschluss nicht innerhalb des Rücktrittrechts abgesagt werden, werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen 50% der Anzahlung zurückerstattet. Wird der Termin zu einem späteren Zeitpunkt als drei Monate nach Vertragsabschluss abgesagt, wird die Anzahlung aufgrund von Bearbeitungsgebühren einbehalten
    3. Sollte eine Location oder eine Räumlichkeit am Auftragsdatum widererwartend nicht verfügbar sein, ist der Fotograf/Videograf nicht verpflichtet einen Ersatz zu organisieren, wird sich aber bestmöglich darum bemühen
    4. Sollte kurzfristig ein Teil des Equipments unverschuldet ausfallen, beispielsweise die Drohne, so ist dies nicht das Verschulden des Fotografen/Videografen, dennoch würde er den für die Dohnenaufnahmen gezahlten Aufpreis an den Kunden zurückzahlen
    5. Sollte kurzfristig z.B. die Kamera unverschuldet ausfallen und der Fotograf/Videograf kann keinen Ersatz besorgen wird der gesamte Betrag rückerstattet. Weiter kann der Fotograf/Videograf nicht belangt werden

 

  1. Verlust/ Beschädigung
    1. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials vor Übergabe kann der Fotograf/Videograf nicht belangt werden, dennoch zahlt er aus Kulanz 15% des Honorars an den Kunden zurück. Bei unverschuldeter Beschädigung des Materials, z.B. durch einen technischen Defekt hat der Kunde kein Anrecht auf Schadenersatz
    2. Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung des Materials durch Transportdienstleiser, die zur Übergabe des Materials genutzt werden, übernimmt der Fotograf/Videograf keinerlei Verantwortung und kann demnach nicht belangt werden. Sollte es zu einem solchen Fall kommen ist der Fotograf/Videograf gerne gewillt eine gemeinsame Lösung zu finden, sodass der Kunde das Material erhält und eine erneute Übergabe stattfindet. Materialkosten können dem Kunden angelastet werden

 

  1. Zahlungen
    1.  Eine Anzahlung des Gesamthonorars ist immer direkt nach Vertragsabschluss durch den Kunden zu tätigen. Die Anzahlung rechtfertigt sich durch die Belegung eines Termins, der extra für den Kunden freigehalten wird
    2. Die Restzahlung erfolgt am Auftragsdatum. Sollte die Restzahlung nicht getätigt werden, wird das bereits aufgenommene oder bearbeitete Material bis zur Zahlung einbehalten
    3. Bei Anfahrten über 20 km werden pro Kilometer 0,60 € in Rechnung gestellt. Daher wird der Fotograf/Videograf nach Abschluss des Vertrags über alle Locations informiert

 

  1. Mitwirkungspflicht des Kunden
    1. Der Kunde ist dazu verpflichten dem Fotografen/Videografen erforderliche Infos wie Wegbeschreibungen, Sonderwünsche und sonstige durch den Fotografen/Videografen zusätzlich angeforderte Infos rechtzeitig und in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen. Dies sollte möglichst kurzfristig nach Bestätigung des Vertrages erfolgen
    2. Damit für den Kunden wichtige Momente festgehalten werden können findet vorab ein Vorgespräch statt, sodass der Fotograf/Videograf den ungefähren Ablauf der Festlichkeit kennt. Sollten kurzfristig Änderungen im Ablauf erfolgen sollte der Fotograf/Videograf darüber informiert werden

 

  1. Datenschutz
    1. Aus Datenschutztechnischen Gründen und auf Grund der Tatsache, dass der Fotograf/Videograf zur Veröffentlichung des Materials zu Werbezwecken berechtigt ist, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet seine Gäste über die Aufnahme von Film- und Bildmaterial zu unterrichten. Zusätzlich liegt es in der Pflicht des Auftraggebers Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt für Örtlichkeiten, Personen, Kunstwerke etc. die am Auftragsdatum gefilmt werden.
    2. Persönliche Daten werden vertrauenswürdig behandelt und laut der Maßgabe des Bundesschutzgesetztes verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und dem Fotografen/Videografen notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet keine Auslieferung an Dritte statt.

 

  1. Material
    1. Die Gestaltung von Fotos/Videos unterliegt der Kreativität des Fotografen/Videografen, Änderungen können gegen einen Aufpreis vorgenommen werden. Geringe Änderungen können nach Absprache und nach Ermessen des Fotografen/Videografen vorgenommen werden
    2. Die Bearbeitung des Materials dauert im besten Fall mindestens vier Wochen, das Material sollte dem Kunden spätestens nach zwei Monaten vorliegen. Bei unerwarteten Verhinderungen wird sich der Fotograf/Videograf mit dem Kunden in Verbindung setzen
    3. Nach Übergabe des Materials ist der Fotograf/Videograf nicht verpflichtet dieses aufzubewahren, da die Dienstleistung abgeschlossen ist. Die erneute oder erweiterte Herausgabe von Material ist nur gegen einen Aufpreis möglich
    4. Für die Speicherung und Übergabe des Materials werden USB-Sticks oder CDs verwendet, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen des Materials in einem Computer entstehen, leisten wir keinerlei Ersatz.
    5. Sollte das Material in Licht- oder Farbqualität abweichen, liegt dies meist daran, dass der Monitor des Kunden andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Somit stellt dies keinen Reklamationsgrund dar
    6. Der Umfang des Materials richtet sich nach den gebotenen Umständen vor Ort. Sollten Programmpunkte aus gegebenen Gründen ausfallen oder gekürzt werden wirkt sich das auf den Umfang des Materials aus. Vor Vertragsabschluss werden ungefähre Angaben zum Umfang des Materials gemacht, dabei handelt es sich um geschätzte Angaben, die auf Erfahrungswerten basieren. Die Angaben sind nicht verbindlich und das Endergebnis kann abweichen
    7. Sollten bestimmte Szenen nicht vorhanden sein, da der Videograf beispielsweise gerade eine andere Situation aufnimmt, so kann er nicht belangt werden. Es werden stehts Momentaufnahmen getätigt, bei denen die wichtigsten Momente der Feierlichkeit festgehalten werden sollen

 

 

§ 10 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Photography by Sevtap Özdag

Bertha-Benz-Karree 89

51107 Köln

Videography by Sergin Tanin

Altenhofstr. 1

50827 Köln

 

 

Gerichtsstand ist Köln